Christian Zeller, 26. Juni 2018
Die ÖVP-FPÖ-Regierung verkündet in kurzen Abständen einen Angriff nach dem anderen auf soziale Errungenschaften. Die Abschaffung der Notstandshilfe, die Kürzung der Mindestsicherung, der bürokratische Zusammenschluss der Krankenversicherungen und die Abschaffung der Mitbestimmung, die Infragestellung der AUVA und der Unfallkrankenhäuser stehen auf ihrer Tagesordnung. Die Regierung treibt all diese Gegenreformen voran, indem sie gleichzeitig ihre Propaganda gegen Flüchtlinge und Migrant*innen verschärft. Damit will sie bewusst die Lohnabhängigen spalten. Sie zieht einen Nebelvorhang auf, um ihre Angriffe auf die Lebensbedingungen großer Teile der Bevölkerung zu kaschieren. Am 14. Juni hat die Regierung den bislang weitreichendsten Angriff ausgelöst. Über den Weg des Initiativantrags zweier Nationalratsabgeordneter will sie das Arbeitsgesetz entscheidend verändern.[1] Mit dieser Vorlage für die Verlängerung der maximalen Tagesarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden und der Wochenarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden lanciert die ÖVP-FPÖ-Regierung einen Großangriff auf eine historische Errungenschaft der Arbeiter*innenbewegung: den 8-Stunden-Tag.
Was will die ÖVP-FPÖ-Regierung?
Eine Durchsicht der Gesetzesvorlage zeigt, dass die Veränderungen den Lohnabhängigen nicht mehr Wahlfreiheit bieten, sondern ganz im Gegenteil dazu führen werden, dass sich die Lohnabhängigen noch stärker den Anforderungen und Zwängen der Unternehmen unterordnen müssen. Das Regierungsvorhaben wird zu einer deutlichen Lohnsenkung führen.[2]
- Sie will die täglich zulässige Arbeitszeit von 10 auf 12 Stunden und die wöchentlich zulässige Arbeitszeit von 50 auf 60 Stunden erhöhen. 12 Stunden täglich bzw. 60 Stunden wöchentlich zu arbeiten ist bereits möglich, allerding nur unter bestimmten Vorgaben. So muss der Betriebsrat zustimmen, und wenn ein solcher nicht vorhanden ist, müssen bis zu zwei arbeitsmedizinische Gutachten die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestätigen. Die Regierung will nun diesen Schutz für die Beschäftigten abschaffen.[3]
- Angeblich dürfen Beschäftigte Überstunden „aus überwiegend persönlichen Interessen ablehnen, wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden übersteigt“.[4] Ein/e Beschäftigte/r kann demnach die 9. und 10. Stunde nicht mehr ablehnen. Das Unternehmen kann die Mehrarbeit einfach anordnen und durchsetzen. Wer kann es sich erlauben, aus „überwiegend persönlichen Interessen“ die 11. und 12. Stunde wirklich abzulehnen? Bislang musste das Unternehmen die 11. und 12. Stunde begründen und der Betriebsrat zustimmen, nun muss die/der Beschäftigte begründen, warum sie/er nicht länger arbeiten will. Diese Bestimmung verhöhnt die Beschäftigten, denn der Regierung sind die Machtverhältnisse in den Unternehmen selbstverständlich klar. Wer die 11. und 12. Stunde ablehnt, tut dies auf eigenes Risiko. Ein/e Beschäftigte kann wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen werden. Nahezu jeder Arbeitsvertrag enthält die Verpflichtung zur Überstundenleistung. Erst Monate später kann das Arbeitsgericht die Ablehnung beurteilen.
- Die bisher mögliche Normalarbeitszeit beläuft sich bei Gleitzeit auf 10 Stunden pro Tag. Nun will die Regierung die Normalarbeitszeit bei Gleitzeit auf fünfmal pro Woche bis zu zwölf Stunden erhöhen. Die Überstundenzuschläge sind damit ab der 11. Stunde nicht mehr festgeschrieben. Die Regierung will zudem, dass die Zeitguthaben mehrmals in den nächsten Durchrechnungszeitraum übertragen werden können.[5] Damit können Unternehmen Überstundenzuschläge einsparen.
- Paradoxerweise bietet nur noch die von der EU Arbeitszeitrichtlinie vorgegebene Regelung, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb von 17 Wochen 48 Stunden nicht übersteigen darf, einen gewissen Schutz. Während bislang 320 Überstunden pro Jahr zulässig sind (52 x 5 + 60) will die Regierung 416 Überstunden durchsetzen (52 x 8, da im Durchschnitt 48 Std zulässig). Das heißt aber auch, dass rechtlich möglich sein würde, jede Woche 48 Stunden über das ganze Jahr hinweg zu arbeiten.[6] Diese Bestimmung zeigt, wie der Rückgriff auf eine im Dienste des Kapitals durchgesetzte EU-Richtlinie letztlich auch wieder den Interessen nationaler Eliten dient.
- Die Neuerung sieht vor, dass Unternehmen unter bestimmten Umständen die tägliche Höchstarbeitszeit sogar über 12 (bislang 10) Stunden ausdehnen können. Das ist der Fall, „wenn eine Vertretung des Arbeitnehmers durch andere Arbeitnehmer nicht möglich ist und dem Arbeitgeber die Heranziehung betriebsfremder Personen nicht zugemutet werden kann.“[7]
- Unternehmen im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe sollen die Ruhezeit nun eigenständig von 11 auf 8 Stunden verkürzen können. Das können sie bislang nur mit Zustimmung der Gewerkschaft. Die Regierung will den Kollektivertrag in diesem Bereich ausschalten. Alle wissen, dass die/der einzelne Lohnabhängige in einer sehr viel schwächeren Verhandlungsposition ist als die Gewerkschaft auf Kollektivvertragsebene.
- Unternehmen sollen nun die Wochenend- und Feiertagsruhe für jede/n Lohnabhängige/n mit Zustimmung des Betriebsrats an vier Wochenenden pro Jahr durchbrechen können. In Betrieben ohne Betriebsrat reicht eine Einzelvereinbarung mit Beschäftigten. Diese Lohnabhängigen sollen fortan an vier Wochenenden legal zur Arbeit verpflichtet werden können. Die Regierung macht damit zahlreichen Lohnabhängigen den freien Sonntag und gesetzliche Feiertage streitig.
Die meisten dieser Veränderungen dienen dazu, die Arbeitszeiten weitgehend im Interesse der Unternehmen zu flexibilisieren. Die Zeitsouveränität der Lohnabhängigen wird nicht gestärkt, sondern massiv eingeschränkt. Die kapazitätsorientierte Arbeitszeit soll den Unternehmen helfen, die Schwankungen des Geschäfts weitgehend auf die Lohnabhängigen abzuwälzen. Nicht zu unterschätzen ist, dass diese Flexibilisierungsschritte auch die Konkurrenz zwischen den Lohnabhängigen verschärft und die solidarische Kooperation erschwert.
Schwächung der Lohnabhängigen und der Gewerkschaften
Mit diesen Änderungen will die Regierung die Lohnabhängigen und die Gewerkschaften in den Betrieben substanziell schwächen. Das ist Klassenkampf von oben. Das Kapital stärkt seine ohnehin vorhandene Macht in den Betrieben noch weiter. Der Arbeitsrechtsexperte Martin Risak fasst zusammen: „Das Radikalste am Entwurf ist die Ermöglichung des Zwölfstundentages und der 60-Stunden-Woche, ohne dass die Kollektivvertragsparteien oder Betriebsräte irgendetwas mitbestimmen können.“[8].
Die Industriellenvereinigung treibt bereits seit Jahren die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die Verlängerung der Höchstarbeitszeiten voran. Die ÖVP-FPÖ-Regierung entspricht diesen Wünschen der Kapitalseite vollumfänglich.
In dieselbe Richtung zielen die Vertreter der großen Kapitalgruppen in Europa und die EU-Kommission. Diese propagierte im Labour Market Development-Report 2012 die Flexibilisierung der Arbeitszeit, die Reduktion von Überstundenzuschlägen, sowie generell den Abbau von kollektivvertraglichen Regelungen zugunsten „dezentralisierter“ Lohnfindung. Dieser Bericht argumentierte offen für die „Reduktion der gewerkschaftlichen Verhandlungsmacht“.[9] Das zeigt, die österreichische Regierung steht mit ihrem Vorhaben nicht alleine da. Die EU treibt die Konkurrenz zwischen den Lohnabhängigen mit Hilfe der Regierungen in den Nationalstaaten auf allen Ebenen systematisch voran.
Ziel der Regierung: Löhne senken, Arbeit verbilligen, Gewinne steigern
Warum treiben die Industriellen Vereinigung und ihre ÖVP-FPÖ-Regierung die Verlängerung und Flexibilisierung der Arbeitszeit voran? Viele Sektoren der österreichischen Wirtschaft haben sich in den letzten 20 Jahren stark internationalisiert. Im Schatten deutscher Großunternehmen vermochten sie ihre internationale Expansion auf vielen Märkten voranzutreiben. Doch der Wettbewerb verschärft sich. Die österreichischen Unternehmen versuchen ihre Position zu verbessern, indem sie die Arbeit intensivieren und flexibilisieren. Die Verlängerung der maximalen Arbeitszeit erlaubt ihnen die Arbeitszeit zu verdichten, auf die Lebenszeit der Beschäftigten besser zuzugreifen und die Löhne durch die Kürzung oder gar den Wegfall der Überstundenkompensation deutlich zu senken. Nicht nur die großen Unternehmen, auch die kleineren und binnenorientierten Unternehmen wollen mit der Verlängerung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten die unbezahlte Mehrheit verlängern und damit ihre Profite steigern. Die Politik der Industriellenvereinigung und der ihr verbundenen ÖVP-FPÖ-Regierung zielt also direkt auf eine Umverteilung des durch die Lohnabhängigen erarbeiteten Reichtums zugunsten der Kapitalseite. Das ist Klassenkampf von oben.
Breite Widerstandsbewegung aufbauen
Leider sind die Organisationen, die eigentlich die Interessen der Lohnabhängigen verteidigen sollten, schlecht auf diese Situation vorbereitet. Die SPÖ und der ehemalige Bundeskanzler Kern haben mit ihrem Januar 2017 vorgestellten Plan A selber eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit vorangetrieben und den 12-Stunden explizit als Möglichkeit vorgesehen.[10][11] Nicht überraschend kritisiert die SPÖ weniger die Substanz der von der Regierung vorangetriebenen Arbeitszeitregelungen als die Tatsache, dass diese sie ohne sozialpartnerschaftliche Gespräche durchsetzen will.[12] Der Kurier zitiert Christian Kern: „Wir haben überhaupt nichts gegen den 12-Stunden-Tag“; nur so, wie die Regierung das skizziert hat, gehe das nicht: Wenn es Produktivitätssteigerungen gebe und das Unternehmen profitiere, „müssen die Mitarbeiter auch etwas davon haben.“[13] Die logische Antwort hierauf wäre eine radikale Arbeitszeitverkürzung. Das verlangt die SPÖ aber nicht, sie wünscht sich vielmehr, dass die aus ihrer Sicht erforderliche Flexibilisierung der Arbeitszeit besser zu kompensieren sei. Bernhard Auinger, stellvertretender Bürgermeister von Salzburg (SPÖ) beklagte sich, die Verlängerung der maximalen Arbeitszeit behindere ehrenamtliche Arbeit und stelle die Städte vor eine Herausforderung „in Sachen Kinderbetreuung“. Diese Einwände sind zwar richtig, zugleich aber ausgesprochen oberflächlich. Sie zeigen, dass sich weitere Teile der SPÖ mit der Regierungspolitik abgefunden haben.
Arbeitszeit radikal verkürzen
Im Kern der Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit steht die Frage, wie die Erträge aus der Arbeit der Lohnabhängigen und die Produktivitätsgewinne in der Gesellschaft verteilt werden. Seit vielen Jahren nimmt die Arbeitsproduktivität in Österreich um jährlich knapp 2% zu. Das heißt, die Lohnabhängigen erarbeiten mit einer gleich hohen Anzahl von Arbeitsstunden eine ständig größere Wirtschaftsleistung. Doch die Lohnabhängigen haben von diesem Zuwachs der Wirtschaftsleistung kaum etwas. Weder stiegen die Löhne entsprechend noch sank die Arbeitszeit. Im Gegenteil, die Löhne stagnieren in vielen Berufen seit Jahren, die Arbeit wurde immer dichter und zudem ungleicher verteilt. Nicht eine Flexibilisierung nach dem Gefallen der Unternehmen und schon gar nicht eine Verlängerung der zulässigen Arbeitszeit, sondern eine radikale allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei Erhalt des Lohnes sind auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Verkürzung der allgemeinen Arbeitszeit auf 30 Stunden in der Woche bei vollem Erhalt des Lohnes ist die Voraussetzung um die Arbeit gerechter zu verteilen und um die Verteilung der reproduktiven Arbeit im Haushalt und der Sorge- und Erziehungsarbeit gerechter zwischen den Geschlechtern zu verteilen. Die Perspektive der 30-Woche benennt zudem klar, dass wir die Produktivität nicht steigern wollen, um immer mehr Waren zu verbrauchen, sondern um unsere freie Zeit auszudehnen. Eine radikale Arbeitszeitverkürzung ist zudem mit einer Neuorganisation der Arbeitsprozesse zu verbinden. Nicht um die Arbeitsintensität abermals zu steigern, sondern um auch die Frage der Arbeitsinhalte aufzuwerfen. In diesem Sinne ist die 30-Woche auch eine ökologische Forderung. Eine radikale Arbeitszeitverkürzung ist Voraussetzung eines guten Lebens für alle.
Mehrheit dagegen – breite Bewegung aufbauen
Der ÖGB und die Gewerkschaften mobilisieren gegen den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche. Das ist richtig. Allerdings reicht die Organisierung einer großen Demonstration in Wien bei Weitem nicht aus, um die Regierung und die Industriellenvereinigung in die Knie zu zwingen. Die Gewerkschaften agieren allerdings zögerlich und unentschlossen. Erstens argumentieren die Gewerkschafsexponent*innen teilweise oberflächlich. Die Flexibilisierung- und Verlängerung der Arbeitszeit mit begleitenden Maßnahmen zu kompensieren oder erträglicher zu machen zu wollen, führt in die Irre. Nur eine grundsätzliche Ablehnung der Regierungspolitik auf dem Boden einer soliden Argumentation, die für eine radikale Arbeitszeitverkürzung und die Verteilung der Produktivitätsgewinne an die Lohnabhängigen einsteht, erlaubt es, kohärent zu agieren und das Kräfteverhältnis zugunsten der Lohnabhängigen zu verschieben. Zweitens richten sich die Gewerkschaftsführungen nicht entschlossen an die Gesamtheit der Lohnabhängigen und zwar unabhängig davon, wo sie arbeiten, in welchem Arbeitsverhältnis sie stehen, welches Geschlecht sie haben und von welchem Staat sie einen Pass sie erhalten haben. Die Frage der Arbeitszeit ist nicht nur eine betriebliche Angelegenheit. Sie betrifft alle: die Beschäftigten, die Familienangehörigen, die Freund*innen, die Studierenden, die Schüler*innen. Drittens hängen die Gewerkschaftsführungen weiterhin krampfhaft und völlig illusorisch der sogenannten Sozialpartnerschaft an. Sie realisieren nicht, dass die Industriellenvereinigung und ihre Regierung diese Sozialpartnerschaft aufgekündigt haben. Die Gewerkschaften können deshalb ihre Position nur verbessern, wenn sie sich in den Betrieben konsequent verankern, eine konsequente Organisierungsarbeit leisten und die Beschäftigten und die ganze Bevölkerung auf die harten Auseinandersetzungen vorbereiten.
Der Widerstand gegen die Verlängerung der zulässigen Arbeitszeit wird nur Erfolg haben, wenn er sich in alle Bereiche der Gesellschaft ausdehnt. Die Gewerkschaften müssten daher breite und lokal abgestützte Bündnisse mit allen interessierten Kräften aufbauen und zu offenen Versammlungen einladen, an denen sich alle interessierten Menschen einbringen können.
Dafür könnte es durchaus Möglichkeiten geben. Denn gemäß einer Meinungsumfrage sprechen sich 59 % gegen die Vorhaben der Regierung aus, die Höchstarbeitszeit zu verlängern. 54 % attestieren der Regierung Klientelpolitik „für Unternehmer, Beamte und Bauern, teils auf Kosten anderer Bevölkerungsgruppen“[14] Der Widerstand gegen die Verlängerung der Höchstarbeitszeit stößt also auf eine breite Akzeptanz. Umso wichtiger ist es, dass sich die Gewerkschaften und alle Organisationen, die die Interessen der Lohnabhängigen vertreten, sich an die Menschen in den Stadtteilen, in den Orten, an den Arbeitsplätzen, Schulen und Universitäten wenden, unabhängig davon, wo und wie sie arbeiten und ob sie gewerkschaftlich organisiert sind.
Um den Widerstand zu verankern und zu verbreitern müssen wir auch neue Organisierungs- und Aktionsformen ausprobieren. Die Demonstrationen müssten ihre Fortsetzung in Streiks finden. Im Zuge solcher breiter Bündnisse können die Gewerkschaften mit Streiks wieder ein relevanter Faktor werden. Durch gemeinsame Aktionen stärken die Lohnabhängigen ihr Selbstbewusstsein. Streiks können aber nur stattfinden, wenn sich die Beschäftigten selber organisieren und die Gewerkschaften in den Betrieben verankert sind. Der Widerstand sollte zugleich auf die öffentlichen Plätze getragen werden. Durch öffentliche Versammlungen auf den Plätzen können wir Foren schaffen, wo sich die Menschen austauschen und direkt aktiv werden können.
Flugblatt zum selben Thema als Pdf-Datei
[1] Initiativantrag vom 14. Juni zur Änderung des Arbeitsgesetzes https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00303/imfname_698985.pdf
[2] Das ist auch das Urteil von Walter Pfeil, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Salzburg. Salzburger Nachrichten, 20. Juni 2018 https://www.sn.at/politik/innenpolitik/experte-ueber-arbeitszeitregelungen-den-unternehmen-nutzt-es-29394478
[3] Vgl. Der Standard, 16. Juni 2018 https://derstandard.at/2000081663094/Was-fuer-und-gegen-flexiblere-Arbeitszeiten-spricht, https://www.solidarwerkstatt.at/arbeit-wirtschaft/arbeiten-ohne-ende
[4] Gemäß neu eingefügtem §7 Abs 6 im Arbeitszeitgesetz.
[5] Arbeitszeitgesetz § 1 Z 3 im Arbeitszeitgesetz. Vgl. ÖGB: Analyse des Initiativantrages vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden. https://www.neinzum12stundentag.at/wp-content/uploads/2018/06/3_Analyse-Antrag-Arbeitszeit.pdf
[6] Arbeitszeitgesetz § 1 Z 5 –10: Vgl. ÖGB: Analyse des Initiativantrages vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden. https://www.neinzum12stundentag.at/wp-content/uploads/2018/06/3_Analyse-Antrag-Arbeitszeit.pdf
[7] Arbeitszeitgesetz§ 8, Abs 2.
[8] Interview mit Martin Risak. Der Standard, 17.6.2018 https://derstandard.at/2000081746174/Arbeitsrechtsexperte-Risak-zu-Regierungsplaenen-Zwoelfstundentag-wird-zum-Normalfall
[9] Siehe den Artikel der Solidarwerkstatt https://www.solidarwerkstatt.at/arbeit-wirtschaft/qdie-gewerkschaften-werden-fallen-wie-die-berliner-mauerq
[10] Sozialdemokratische Partei Österreichs (2017): Plan A für Austria. Das Programm für Wohlstand, Sicherheit & gute Laune. S. 26.
[11] Der Standard 18. Juni 2018 https://derstandard.at/2000081783534/Was-wirklich-im-Plan-A-der-SPOe-zum-Zwoelfstundentag-steht
[12] Der Standard, 18. Juni 2018 https://derstandard.at/2000081741257/SPOe-Chef-Kern-beklagt-Bruch-der-Spielregeln?ref=rec
[13]Kurier, 22. Juni 2018 https://kurier.at/politik/inland/kern-brauchen-asylcenter-in-afrika/400055564
[14] https://derstandard.at/2000081658480/Umfrage-sieht-deutliche-Mehrheit-gegen-Zwoelf-Stunden-Tag
Weniger arbeiten würde die Arbeitslast besser auf Alle verteilen helfen. Leider geht das Arbeitsrecht im Moment in die entgegengesetzte Richtung. Es scheint nur noch 2 Länder in der EU zu geben, die den 12 Stunden Tag noch nicht durchgesetzt haben.